Baden-württembergische Quellen zur donauschwäbischen
Auswanderung
Friedrich R. Wollmershäuser,
Mar 1992
Im 18. Jahrhundert bestand die
südwestdeutsche Landkarte aus einer Vielzahl von Territorien unterschiedlichster
Größe. Die stattlichsten Gebiete waren das Herzogtum Württemberg, die beiden
Markgrafschaften Baden, die Grafschaft Fürstenberg, die Gebiete der
Fürstpropstei Ell- wangen und des Deutschen Ordens sowie der rechtsrheinischen
Teil der Kurpfalz. Die kleinsten Herrschaften umfaßten gerade ein Gebiet von
einem oder wenigen Dörfern.
Gemessen an der Gesamtauswanderung des 18.
Jahrhunderts macht die Auswanderung nach Südosten etwa die Hälfte aller Fälle
aus. Dies ist erstaunlich, weil die deutschen Medien starkes Gewicht auf die
nach Ame- rika gerichtete Wanderungsbewegung legen, die dann im 19. Jahrhundert
tatsächlich fast alle Auswanderer umfaßte. Die folgenden Ausführungen
beschränken sich auf den für die Ostwanderung wichtigen Zeitraum von 1690 bis
1820.
Einfacher wäre es gewesen, bereits im Jahr
1790 aufzuhören. Die in den folgenden 25 Jahren geschehenen politischen
Veränderungen hatten eine Reihe von Veränderungen zur Folge, die auch für das
voliegende Thema wichtig sind: die Einverleibung der meisten kleineren
Herrschaften durch die großen Staaten, der Übergang vom Untertanen zum
Staatsbürger, von gebundenen Amtsprotokollen zu losen Akten für die einzelnen
Vor- kommnisse. Der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen wird deutlich auf dem
18. Jhdt. liegen als der für die Besiedlung Südosteuropas maßgeblichen Zeit.
Wie organisiert man ein Archiv?
Aus manchen Bildern und Geschichten ist uns das
Archiv überliefert, das sich in einem Kellergewölbe des Amtshauses befindet. Mit
der Auflösung der meisten südwestdeutschen Herrschaften zu Beginn des 19. Jhdts.
wurden Teile solcher Archive von Folgebehörden (Oberämtern, Kameralämtern usw.)
übernommen, andere Teile nach und nach an die neu geschaffenen staatlichen
Archive übergeben, und mit dem Rest wurden die damals sehr gefräßigen
Papiermühlen gefüttert. Die an die Folgebehördenen abgegebenen Akten kamen meist
zu Ende des 19. Jhdts. ebenfalls an die staatlichen Archive.
Die Archivare in der Zeit des ausgehenden
19. Jhdts. mußten nun für ihre jeweiligen Archive Organizsationsschema entwicken,
nach denen die vie- len vorhandenen und neu erworbenen Akten eingefügt werden
konnten. Dabei kamen mehrere unterschiedliche Systeme zur Anwendung:
a. Nach dem Provenienzprinzip werden alle
Akten, die von einer bestimm- ten Behörde erzeugt wurden, zu einem Aktenbestand
zusammengefaßt. Solche Bestände heißen dann beispielsweise Herrschaft Neuhausen,
ansbachisches Amt Crailsheim oder Amtsgericht Ettlingen.
b. Nach dem Pertinenzprinzip werden alle
Akten, die einen bestimmten Gegenstand betreffen, in einem Bestand
zusammengeführt. Es ergeben sich dann Bestände mit Namen Bauernkrieg, Stadt
Waldkirch oder Flößerei auf dem Neckar.
c. Nach dem Selektprinzip werden alle Akten
einer bestimmten Art zu einem Bestand zusammengefaßt, zum Beispiel alle
Kaiserurkunden, alle Amtsprotokolle oder alle Karten und Pläne.
Bei neuen Verzeichnungen wird meist das
Provenienzprinzip angewandt, teils auch das Selektprinzip, wenn besondere
Aufbewahrungserfordernisse dies nahelegen (z. B. Karten in besonderen Schränken).
In Einzelfällen werden auch ältere Verzeichnungen in dieses Prinzip überführt.
Der Archivbenutzer muß aber in der Regel auch mit älteren Verzeichnungen
zurechtkommen.
Die Überlieferungsbreite ist für die
verschiedenen Herrschaften sehr unterschiedlich. Für manche Herrschaften liegt
vom 16. Jhdt. an eine vollständige Serie von Protokollen und Rechnungen vor, in
anderen Be- reichen ist es nur mit Mühe möglich, überhaupt irgendwelche Akten
aus der Zeit vor 1700 aufzufinden. Manche Archivalien liegen auch an ganz
versteckten Stellen und können nur nach langer Suche oder aufgrund des Hinweises
eines hilfreichen Spezialisten entdeckt werden.
Wer eine bestimmte Akte sucht, muß sich
erst überlegen, welche frühere Behörde diese Akte produziert hat. Ein Beispiel:
In Württemberg wurden Nachlaßakten bis 1900 durch die Gemeindebehörden erzeugt,
in Baden durch die Amtsgerichts bzw. Notariate, in der Kurpfalz vor 1806 durch
eigene Behörden mit dem Namen Ausfautei. Je nachdem, ob es sich dabei um staat-
liche oder kommunale Behörden handelt, sind die Akten in Staats- oder
Gemeindearchiven zu suchen. Auch Adelsarchive enthalten viele Unterta- nenakten
aus der Zeit vor 1806 oder 1848, die beim Übergang der kleinen Herrschaften an
Baden, Württemberg und Hohenzollern nicht abgegeben wurden.
Von den meisten staatlichen Archiven gibt
es Übersichten über die vor- handenen Bestände, aus denen man sich schon im
voraus unterrichten kann, ob überhaupt Material aus dem fraglichen Zeitraum
vorhanden ist. Zum Teil sind auch Bestandsübersichten badischer und
württembergischer Ge- meindearchive in Druck erschienen.
In welchen Akten des 18. Jhdts. sind Auswanderungen erwähnt?
Die grundlegendere Frage lautet: Welche mit einer
Auswanderung verbun- denen Vorgänge wurden damals überhaupt aktenkundig? Ein Auswanderer ist damals zum Pfarrer gegangen und hat sich
einen Tauf- schein geben lassen. Er ist zum Amt gegangen und hat seine
Entlassung aus dem Untertanenverband und gegebenenfalls aus der Leibeigenschaft
beantragt. Er hat seinen Grundbesitz verkauft. Danach mußte in den meisten
Herrschaften das Vermögen geschätzt und ein vorgeschriebene Anteil (Abzug, meist
10%) entrichtet werden. - Auch nach der Auswande- rung kann der Auswanderer noch
in Akten erscheinen: in statistischen Übersichten, als Erbe in Nachlaßsachen,
oder in einem Verschollenen- aufruf im Vorfeld seiner Toterklärung. Da die einzelnen Herrschaften unterschiedliche
Verwaltungsstrukturen hatten, sind auch die oben genannten Vorgänge auf
verschiedene Art ab- gelaufen. Sie fanden vor allem in den folgenden Quellen
ihren Nieder- schlag:
a. In den Kirchenbüchern sind öfters
Auswanderungen vermerkt, sei es als Nachtrag zum Taufeintrag oder anläßlich der
Heirat von Braut- leuten vor der Auswanderung. Solche Heiratseinträge finden
sich auch an den Einschiffungsorten oder an anderen zufälligen Orten, wo sich
ein Pfarrer zur Trauung bereit fand.
b. Die Amtsprotokolle der kleineren
Herrschaften enthalten Nieder- schriften der Anträge zur Entlassung aus dem
Untertanenverband und, falls gegeben, auch aus der Leibeigenschaft. Hierbei ist
meist das Ziel der Abwanderung vermerkt. Amtsprotokolle enthalten im 18. Jhdt.
auch Einträge über Toterklärungen.
c. Der Verkauf von Grundbesitz ist im 18.
Jhdt. teils in den Amtspro- tokollen vermerkt, teils in getrennten
Kontraktenprotokollen oder Kaufbüchern. Hier ist oft vermerkt, daß der Verkäufer
nach Ungarn ziehen will. Teils tritt auch eine Erbengemeinschaft mit bereits im
Ausland befindlichen Mitgliedern als Verkäufer auf.
d. Die größeren Territorien waren im
Zeitalter des Absolutismus sehr zentralistisch organisiert. Die einzelnen
Vorfälle waren grundsätzlich an den Fürsten bzw. seine Zentralbehörden zu melden.
Solche Zentralbehörden vetraten den Landesherrn als obersten Gerichtsherrn (Oberrat,
Regierungsrat, Hofrat) und regelten finanzielle Dinge des Herrschaftsbereichs (Rentkammer).
Anträge auf Entlassung aus dem Untertanenverband und aus der Leibeigenschaft
finden sich grundsätz- lich auch in den Protokollen dieser Zentralbehörden,
daneben öfters Anträge auf Vermögensausfolge an früher Ausgewanderte.
e. Eine wundervolle Quelle zu den einzelnen
Auswanderungsfällen sind die Amtsrechnungen. Diese enthalten Einträge über die
Zahlung von Abzug bzw. Nachsteuer sowie über die Gebühren für die Entlassung aus
der Leibeigenschaft. Teils sind die Namen der Auswanderer in den Rechnungen
selbst enthalten, teils finden sich dort nur die jährli- chen Summen, die
Einzelnachweise dagegen in den sogenannten Beilagen (Rechnungsbelegen).
Amtsrechnungen wurden bis ins 20. Jhdt. oft als wertlose Quellen angesehen und
eingestampft. Teilweise wurde jeder zehnte Jahrgang auf- bewahrt. Noch
schlechter war das Schicksal der Beilagen, die für die meisten Herrschaften ganz
oder weitgehend verloren sind.
f. Gegen Ende des 18. Jhdts. findet man die
ersten Verschollenenaufrufe in Zeitungen, um 1800 beginnen dann zahlreiche
Herrschaften, eine öffentliche Ankündigung von Auswanderungsvorhaben in der
Zeitung zu verlangen, um möglichen Gläubigern Gelegenheit zu geben, ihre For-
derungen einzuklagen. Die Auswanderungswelle der Jahre 1800 bis 1805
beispielsweise ist großenteils in den damaligen Blättern faßbar.
g. Bereits um die Mitte, weit stärker aber
gegen Ende des 18. Jhdts. fand in den größeren Territorien eine namentliche
Erfassung von Aus- wanderern zum Zweck der Statistik, teils auch der
Militärkonsription statt.
h. Nachlaßakten (in Württemberg Inventuren
und Teilungen, in der Pfalz Ausfauteiakten genannt) enthalten oft auswärtige
Erben.
Diese Aufzählung ist beileibe nicht
vollständig, und Nachweise von Auswanderungen kann man noch in zahlreichen
weiteren Zusammenhängen finden.
In welchen Akten des 19. Jhdts. sind Auswanderungen erwähnt?
Im beginnenden 19. Jhdt. fand ein Übergang
von gebundenen Protokollen zu losen Akten statt. Für Auswanderungen wurde nun
eine genau festge- legte Prozedur vorgeschrieben, zu der oft ein öffentlicher
Gläubigerauf- ruf gehörte, der Nachweis über die Bezahlung der Schulden und die
Aus- stellung des Reisepasses. Diese Prozedur oblag dem Oberamt (in Baden
Bezirksamt genannt), und die betreffenden Akten finden sich heute in den
Kreisarchiven und vor allem in den Staatsarchiven.
Die Zahl der illegalen Auswanderer (die
ohne die vorgeschriebene Pro- zedur wegzogen) dürfte vor 1870 etwa 40 % betragen
haben. In Württemberg lassen sich nur etwa 25 % aller Auswanderungsfälle anhand
der verblei- benden Akten nachweisen, in Baden ist die Quellenlage für die Zeit
vor 1845 sehr dürftig, danach recht gut.
Viele der nicht archivalisch belegbaren
Auswanderungsfälle lassen sich anhand von Gläubigeraufrufen,
Verschollenenaufrufen und anderen amt- lichen Bekanntmachungen in den Zeitungen
und Amtsblättern nachweisen. Solche Anzeigen aus dem 19. Jhdt. enthalten oft
auch Personen, die schon im 18. Jhdt. weggezogen sind. Der Referent hat bereits
zahlreiche sol- cher Zeitungen ausgewertet (Schwäbischer Merkur 1786-1815,
Karlsruher Zeitung 1785-1871 sowie regionale badische Zeitungen) und die dort
vor- kommenden Auswanderer in eine Datenbank eingegeben.
Im übrigen sind alle im Kapitel 2 genannten
Quellengruppen auch im 19. Jhdt. von Nutzen, mit Ausnahme der Amtsrechnungen.
Von etwa 1800 bzw. 1848 an entfallen nämlich die Zahlungen von Abzug bzw. Nach-
steuer, bereits zuvor war die Entlassung aus der Leibeigenschaft wegge- fallen.
Wie findet man einen unbekannten Herkunftsort?
Die oben genannten Quellen sind in der Regel nach
Orten oder Žmtern und chronologisch angeordnet. Wenn man den Herkunftsort eines
Vorfahren kennt, kann man darin meist mit begrenztem Aufwand einen oder mehrere
Einträge über die Auswanderung finden. Zuerst wird die Herrschaft er- mittelt,
zu der der Herkunftsort zur fraglichen Zeit gehörte, danach das Archiv, das die
Akten dieser Herrschaft enthält, und in diesem Archiv dann die betreffenden
Bestände, in denen Quellen der oben ge- nannten Arten enthalten sind. Wenn das
Jahr der Auswanderung bekannt ist, lassen sich die Quellen meist in kurzer Zeit
auswerten.
Viel schwieriger und auch häufiger kommt es
dagegen vor, daß gerade der Herkunftsort eines Auswanderers gesucht wird. In
diesem Fall ist es sinnvoll, erst einmal alle Quellen am Siedlungsort
auszuwerten (nicht nur die Kirchenbücher). Eine solche gründliche Arbeit bringt
oft an versteckter Stelle einen Hinweis auf den Herkunftsort und fordert in der
Regel weniger Zeit als das Herumsuchen in einer Vielzahl ver- meintlicher
Ursprungsgebiete.
Wenn solche Bemühungen im Siedlungsgebiet
nichts fruchten oder die Quellen dort nicht zugänglich sind, dann bleiben noch
eine Reihe von Methoden, die zum gesuchten Herkunftsort führen können oder auch
nicht:
a. Bei selteneren Namen ist es stets
empfehlenswert, zuerst das geo- graphische Gebiet zu bestimmen, in dem ein
solcher Name vorkommt. Wenn zu vermuten ist, das der Auswanderer einer Gruppe
von Siedlern angehörte, dann kann man oft auch aus den bekannten Herkunftsorten
oder -ländern von Mitauswanderern Schlüsse ziehen.
b. Ein großer Teil der in Archivalien
auffindbaren Nachweise zur Aus- wanderung ist bereits in Druck erschienen, unter
anderen durch Alfons Pfrenzinger und vor allem durch die unermüdliche Arbeit von
Werner Hacker, der zahlreiche Archive von Baden-Württemberg und der Pfalz
systematisch durchgearbeitet hat. In solchen Büchern und Artikeln ist, wenn man
Glück hat, der gesuchte Herkunftsort zu finden oder oft wenigstens der eines
Mitauswanderers, von dem zu vermuten ist, daß er aus der selben Gegend stammt.
c. Einige zusätzliche Nachweise von
Auswanderern finden sich in den bei einigen Archiven (z. B. Hauptstaatsarchiv
Stuttgart, Generallandes- archiv Karlsruhe) geführten Auswandererkarteien.
d. Von vielen der großen Territorien gibt
es Namenslisten aller Haus- halte oder aller Männer ab etwa 16 Jahren. Solche
Listen wurden anläßlich der Regierungsübernahme eines neuen Landesherrn angelegt
(Huldigungslisten in Baden-Durlach, Baden-Baden, Württemberg, der Kurpfalz,
Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach und anderen Territorien) oder sind in
Amtsrechnungen oder Beilagen enthalten, teils auch als eigenständige Steueroder
Volkszählungslisten. Die Durchsicht solcher Listen läßt sehr schnell erkennen,
an welchen Orten damals Personen mit dem Namen des Auswanderers lebten.
Im übrigen ist der Phantasie des Forschers
keine Grenze gesetzt, um im Einzelfall noch weitere Strategien zu ersinnen, mit
denen der Herkunftsort eines Auswanderers gefunden werden kann.
Schwierigkeiten bei der Identifikation des Auswanderers.
Der häufigste Fehler des Genealogen ist die
Verwechslung von zwei Trägern des gleichen Namens. Dies kann schon bei
Forschungen an einem einzigen Ort vorkommen. Umso vorsichtiger muß man sein,
wenn man einen aus Schwaben wegziehenden Träger eines Namens mit einem in Ungarn
auf- tauchenden Träger desselben Namens identifizieren will. Beim Wegzug ganzer Familien hat man in der Regel genügend
Anhaltspunkte: den Namen des Mannes, den Vornamen der Frau und die Namen und
zumindest ungefähren Geburtsjahre der Kinder. Sehr schwierig wird es aber bei
der Auswanderung von Ledigen, die dann oft unterwegs heirateten und als Ehe-
leute in Ungarn ankamen. Anstatt sich hier auf eine fragwürdige Identi- fikation
einzulassen, sollte man ehrlicherweise die Frage der Herkunft einfach
unbeantwortet lassen. Vielleicht findet sich ja eines Tages ein Beweis für den
richtigen Heimatort des Auswanderers.
Abbildung 1: Gerichtssaal im 17.
Jhdt. - Aus dem Buch von Wolfgang Helmhard von Hoh- berg: Georgica Curiosa, das
ist: umständlicher Bericht, und klarer Un- terricht von dem adelichen Land- und
Feld-Leben, auf alle in Teutsch- land übliche Land- und Haus-Wirtschafften
gerichtet [usw.] (Nürnberg: Endters 1682 und weitere Ausgaben bis 1716) Band 1
S. 58.
Abbildung 2: Entlassung von
Leibeigenen zur Auswanderung nach Ungarn (Aufnahme und Vorlage:
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 555 Band 739 Seite 37, Amtspro- tokoll des
Klosters Zwiefalten 17xx-17xx, Verhandlung vom 8. Apr. 1723)
Zell Jacob Crauß ist willens, mit
seinem Weib Anna Petnerin in Hungarn zu ziehen, seine ledige zwei Töchtern aber
Barbara bei 21 Jahr zu Lauterach bei Niclas Wiest, und Maria 16 Jahr alt bei
Johann Koch zu Lauterach Dienstmägd, allhier zu lassen, bittet demnach ihne und
sein Weib in Gnaden zu manumittieren. Ist um 10 Kr. samt seinem Weib aus Gnaden
entlassen, und ihnen der Manumissionsbrief den 10ten hernach zugestellt worden.
Zell Hans
Jörg Crauß will samt seinem Eheweib Maria Flayssin, ohne Kinder, in Hungarn
ziehen. Ist den 10ten hernach umb 30 Kr. manumittiert worden.
Abbildung 3: Eintrag über die
Zahlung von Nachsteuer in einer Amtsrechnung (Aufnahme und Vorlage:
Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 302 Band 13636, Rechnung des Oberamts Vaihingen/Enz
1760/61, Blatt 41V, Einnahmen aus Nachsteuer) Besag
waisengerichtl. ausgestellter Urkund d. d. 31. Maii 1760 von 10 fl. 47 Kr.,
welche Anna Barbara, weyl. Johannes Weylers seel. hinterbliebener Wittib, und
Catharina, Lorenz Machers Ehe- weib, beed. zu Busdua in den Königreich Ungarn,
Stuhlweisenbur- ger Comitats, auf Absterben ihrer Tochter und resp. Schwester
Barbarae, einer gebohrnen Dollmetschin an deren zu Ebertingen in Pfleegschafft
gestandenem vätterl. Erbguth … 32 fl. 21 Kr. zu 2/6tel erblich angefallen, die
d. 14t. Junii d. ai. baar be- zalte 1 fl. 4 Kr. 4 H. (Randbemerkung) Urkund Nro.
40.
Abbildung 4: Staatsanzeiger, 8. Okt. 1856. - Enthält die Bekannmachung
bereits erfolgter Auswanderungen (hier aus dem Oberamt Besigheim), Aufrufe an
verschiedene abwesende Personen sowie Verschollenenaufrufe (hier durch das
Amtsgericht Backnang sowie durch das Oberamtsgericht Ludwigsburg an den 1816
nach Franzfeld im Banat ausgewanderten Johann Georg Niestle aus Bilfingen).
Schrifttum
Im folgenden werden nur die wichtigsten
Veröffentlichungen angegeben, eine Auflistung aller zum obigen Thema gehörigen
Listen von Auswande- rern, Archivinventaren und Hilfsbüchern würde einen ganzen
Band füllen.
Friedrich R. Wollmershäuser: Süddeutsche
Auswandererforschung im 18. Jahrhundert. In: Genealogisches Jahrbuch, Band 23 (Neustadt
an der Aisch: Degener 1983) S. 193-216. - Übersicht über die Methodik und das
bis 1983 erschienene Schrifttum, Beispiele.
Landesarchivdirektion Baden-Württemberg
(Hrsg.), Das Land Baden-Württe- berg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und
Gemeinden. 8 Bände (Stutt- gart: Kohlhammer 1977-1983). - Kurze Beschreibungen
der einzelnen Orte und ihrer Geschichte, dadurch einfachstes Hilfsmittel zum
Bestimmen der früheren Herrschafts- und Verwaltungszugehörigkeiten.
Alfons Pfrenzinger, Die Mainfränkische
Auswanderung nach Ungarn und den österreichischen Erbländern im 18. Jahrhundert
(Schriftenreihe der Deut- schen Forschungen in Ungarn)(Wien u. Budapest:
Deutsche Forschungen in Ungarn, 1941, Nachdruck Vaihingen/Enz: Melchior 1984). -
Auswandererlisten aus Unterfranken und dem nördlichen Baden.
Werner Hacker, Auswanderungen aus dem
früheren Hochstift Speyer nach Südosteuropa und Übersee im XVIII. Jahrhundert
(Schriften zur Wande- rungsgeschichte der Pfälzer 28)(Kaiserslautern:
Heimatstelle Pfalz 1969).
Derselbe, Auswanderungen aus dem Raum der
späteren Hohenzollerischen Lande nach Südosteuropa im 17. und 18. Jahrhundert.
In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 5 (1969) S. 45-230.
Derselbe, Auswanderungen vom Oberen Neckar
nach Südosteuropa. (Buch- reihe der Südostdeutschen Historischen Kommission
23)(München: Olden- bourg 1970).
Derselbe, Auswanderungen aus dem
südöstlichen Schwarzwald zwischen Hochrhein, Baar und Kinzig (Buchreihe der
Südostdeutschen Historischen Kommission 29)(München: Oldenbourg 1975).
Derselbe, Auswanderungen aus dem nördlichen
Bodenseeraum im 17. und 18. Jahrhundert -archivalisch dokumentiert-.
(Hegau-Bibliothek 29) (Singen: Hegau-Geschichtsverein 1975).
Derselbe, Auswanderungen aus Oberschwaben
(Stuttgart und Aalen: Theiss 1977). Derselbe,
Auswanderer aus dem Territorium der Reichstadt Ulm, vor allem im ausgehenden 17.
und 18. Jahrhundert. In: Ulm und Oberschwaben 42/43 (1978) S. 161-257.
Derselbe, Auswanderungen aus Baden und dem
Breisgau. Obere und mittlere rechtsseitige Oberrheinlande im 18. Jhdt.
archivalisch dokumentiert (Stuttgart und Aalen: Theiss 1980). Derselbe, Kurpfälzische Auswanderer vom Unteren Neckar
(Stuttgart und Aalen: Theiss 1983).
Derselbe, Auswanderungen aus Rheinpfalz und
Saarland im 18. Jahrhundert (Stuttgart: Theiss 1987).
- Hacker's Bücher enthalten die in den
Amtsrechungen, Protokollen und weiteren Archivalien der behandelten Gebiete
gefundenen Auswanderer, teils nach Südosteuropa, teils nach Amerika und anderen
Zielen.
Donauschwäbische Familienkundliche
Forschungsblätter. Mitteilungen des Arbeitskreises donauschwäbischer
Familienforscher. - Zeitschrift mit genealogischen und historischen Beiträgen
sowie Suchanzeigen, neueste Ausgabe Jg. 19 Folge 8 (Dez. 1993).