Baden-württembergische Quellen zur donauschwäbischen Auswanderung
Friedrich R. Wollmershäuser, Mar 1992
Im 18. Jahrhundert bestand die südwestdeutsche Landkarte aus einer Vielzahl von Territorien unterschiedlichster Größe. Die stattlichsten Gebiete waren das Herzogtum Württemberg, die beiden Markgrafschaften Baden, die Grafschaft Fürstenberg, die Gebiete der Fürstpropstei Ell- wangen und des Deutschen Ordens sowie der rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz. Die kleinsten Herrschaften umfaßten gerade ein Gebiet von einem oder wenigen Dörfern.
Gemessen an der Gesamtauswanderung des 18. Jahrhunderts macht die Auswanderung nach Südosten etwa die Hälfte aller Fälle aus. Dies ist erstaunlich, weil die deutschen Medien starkes Gewicht auf die nach Ame- rika gerichtete Wanderungsbewegung legen, die dann im 19. Jahrhundert tatsächlich fast alle Auswanderer umfaßte. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf den für die Ostwanderung wichtigen Zeitraum von 1690 bis 1820.
Einfacher wäre es gewesen, bereits im Jahr 1790 aufzuhören. Die in den folgenden 25 Jahren geschehenen politischen Veränderungen hatten eine Reihe von Veränderungen zur Folge, die auch für das voliegende Thema wichtig sind: die Einverleibung der meisten kleineren Herrschaften durch die großen Staaten, der Übergang vom Untertanen zum Staatsbürger, von gebundenen Amtsprotokollen zu losen Akten für die einzelnen Vor- kommnisse. Der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen wird deutlich auf dem 18. Jhdt. liegen als der für die Besiedlung Südosteuropas maßgeblichen Zeit.
Wie organisiert man ein Archiv?
Aus manchen Bildern und Geschichten ist uns das Archiv überliefert, das sich in einem Kellergewölbe des Amtshauses befindet. Mit der Auflösung der meisten südwestdeutschen Herrschaften zu Beginn des 19. Jhdts. wurden Teile solcher Archive von Folgebehörden (Oberämtern, Kameralämtern usw.) übernommen, andere Teile nach und nach an die neu geschaffenen staatlichen Archive übergeben, und mit dem Rest wurden die damals sehr gefräßigen Papiermühlen gefüttert. Die an die Folgebehördenen abgegebenen Akten kamen meist zu Ende des 19. Jhdts. ebenfalls an die staatlichen Archive.
Die Archivare in der Zeit des ausgehenden 19. Jhdts. mußten nun für ihre jeweiligen Archive Organizsationsschema entwicken, nach denen die vie- len vorhandenen und neu erworbenen Akten eingefügt werden konnten. Dabei kamen mehrere unterschiedliche Systeme zur Anwendung:
a. Nach dem Provenienzprinzip werden alle Akten, die von einer bestimm- ten Behörde erzeugt wurden, zu einem Aktenbestand zusammengefaßt. Solche Bestände heißen dann beispielsweise Herrschaft Neuhausen, ansbachisches Amt Crailsheim oder Amtsgericht Ettlingen.
b. Nach dem Pertinenzprinzip werden alle Akten, die einen bestimmten Gegenstand betreffen, in einem Bestand zusammengeführt. Es ergeben sich dann Bestände mit Namen Bauernkrieg, Stadt Waldkirch oder Flößerei auf dem Neckar.
c. Nach dem Selektprinzip werden alle Akten einer bestimmten Art zu einem Bestand zusammengefaßt, zum Beispiel alle Kaiserurkunden, alle Amtsprotokolle oder alle Karten und Pläne.
Bei neuen Verzeichnungen wird meist das Provenienzprinzip angewandt, teils auch das Selektprinzip, wenn besondere Aufbewahrungserfordernisse dies nahelegen (z. B. Karten in besonderen Schränken). In Einzelfällen werden auch ältere Verzeichnungen in dieses Prinzip überführt. Der Archivbenutzer muß aber in der Regel auch mit älteren Verzeichnungen zurechtkommen.
Die Überlieferungsbreite ist für die verschiedenen Herrschaften sehr unterschiedlich. Für manche Herrschaften liegt vom 16. Jhdt. an eine vollständige Serie von Protokollen und Rechnungen vor, in anderen Be- reichen ist es nur mit Mühe möglich, überhaupt irgendwelche Akten aus der Zeit vor 1700 aufzufinden. Manche Archivalien liegen auch an ganz versteckten Stellen und können nur nach langer Suche oder aufgrund des Hinweises eines hilfreichen Spezialisten entdeckt werden.
Wer eine bestimmte Akte sucht, muß sich erst überlegen, welche frühere Behörde diese Akte produziert hat. Ein Beispiel: In Württemberg wurden Nachlaßakten bis 1900 durch die Gemeindebehörden erzeugt, in Baden durch die Amtsgerichts bzw. Notariate, in der Kurpfalz vor 1806 durch eigene Behörden mit dem Namen Ausfautei. Je nachdem, ob es sich dabei um staat- liche oder kommunale Behörden handelt, sind die Akten in Staats- oder Gemeindearchiven zu suchen. Auch Adelsarchive enthalten viele Unterta- nenakten aus der Zeit vor 1806 oder 1848, die beim Übergang der kleinen Herrschaften an Baden, Württemberg und Hohenzollern nicht abgegeben wurden.
Von den meisten staatlichen Archiven gibt es Übersichten über die vor- handenen Bestände, aus denen man sich schon im voraus unterrichten kann, ob überhaupt Material aus dem fraglichen Zeitraum vorhanden ist. Zum Teil sind auch Bestandsübersichten badischer und württembergischer Ge- meindearchive in Druck erschienen.
In welchen Akten des 18. Jhdts. sind Auswanderungen erwähnt?
Die grundlegendere Frage lautet: Welche mit einer Auswanderung verbun- denen Vorgänge wurden damals überhaupt aktenkundig? Ein Auswanderer ist damals zum Pfarrer gegangen und hat sich einen Tauf- schein geben lassen. Er ist zum Amt gegangen und hat seine Entlassung aus dem Untertanenverband und gegebenenfalls aus der Leibeigenschaft beantragt. Er hat seinen Grundbesitz verkauft. Danach mußte in den meisten Herrschaften das Vermögen geschätzt und ein vorgeschriebene Anteil (Abzug, meist 10%) entrichtet werden. - Auch nach der Auswande- rung kann der Auswanderer noch in Akten erscheinen: in statistischen Übersichten, als Erbe in Nachlaßsachen, oder in einem Verschollenen- aufruf im Vorfeld seiner Toterklärung. Da die einzelnen Herrschaften unterschiedliche Verwaltungsstrukturen hatten, sind auch die oben genannten Vorgänge auf verschiedene Art ab- gelaufen. Sie fanden vor allem in den folgenden Quellen ihren Nieder- schlag:
a. In den Kirchenbüchern sind öfters Auswanderungen vermerkt, sei es als Nachtrag zum Taufeintrag oder anläßlich der Heirat von Braut- leuten vor der Auswanderung. Solche Heiratseinträge finden sich auch an den Einschiffungsorten oder an anderen zufälligen Orten, wo sich ein Pfarrer zur Trauung bereit fand.
b. Die Amtsprotokolle der kleineren Herrschaften enthalten Nieder- schriften der Anträge zur Entlassung aus dem Untertanenverband und, falls gegeben, auch aus der Leibeigenschaft. Hierbei ist meist das Ziel der Abwanderung vermerkt. Amtsprotokolle enthalten im 18. Jhdt. auch Einträge über Toterklärungen.
c. Der Verkauf von Grundbesitz ist im 18. Jhdt. teils in den Amtspro- tokollen vermerkt, teils in getrennten Kontraktenprotokollen oder Kaufbüchern. Hier ist oft vermerkt, daß der Verkäufer nach Ungarn ziehen will. Teils tritt auch eine Erbengemeinschaft mit bereits im Ausland befindlichen Mitgliedern als Verkäufer auf.
d. Die größeren Territorien waren im Zeitalter des Absolutismus sehr zentralistisch organisiert. Die einzelnen Vorfälle waren grundsätzlich an den Fürsten bzw. seine Zentralbehörden zu melden. Solche Zentralbehörden vetraten den Landesherrn als obersten Gerichtsherrn (Oberrat, Regierungsrat, Hofrat) und regelten finanzielle Dinge des Herrschaftsbereichs (Rentkammer). Anträge auf Entlassung aus dem Untertanenverband und aus der Leibeigenschaft finden sich grundsätz- lich auch in den Protokollen dieser Zentralbehörden, daneben öfters Anträge auf Vermögensausfolge an früher Ausgewanderte.
e. Eine wundervolle Quelle zu den einzelnen Auswanderungsfällen sind die Amtsrechnungen. Diese enthalten Einträge über die Zahlung von Abzug bzw. Nachsteuer sowie über die Gebühren für die Entlassung aus der Leibeigenschaft. Teils sind die Namen der Auswanderer in den Rechnungen selbst enthalten, teils finden sich dort nur die jährli- chen Summen, die Einzelnachweise dagegen in den sogenannten Beilagen (Rechnungsbelegen). Amtsrechnungen wurden bis ins 20. Jhdt. oft als wertlose Quellen angesehen und eingestampft. Teilweise wurde jeder zehnte Jahrgang auf- bewahrt. Noch schlechter war das Schicksal der Beilagen, die für die meisten Herrschaften ganz oder weitgehend verloren sind.
f. Gegen Ende des 18. Jhdts. findet man die ersten Verschollenenaufrufe in Zeitungen, um 1800 beginnen dann zahlreiche Herrschaften, eine öffentliche Ankündigung von Auswanderungsvorhaben in der Zeitung zu verlangen, um möglichen Gläubigern Gelegenheit zu geben, ihre For- derungen einzuklagen. Die Auswanderungswelle der Jahre 1800 bis 1805 beispielsweise ist großenteils in den damaligen Blättern faßbar.
g. Bereits um die Mitte, weit stärker aber gegen Ende des 18. Jhdts. fand in den größeren Territorien eine namentliche Erfassung von Aus- wanderern zum Zweck der Statistik, teils auch der Militärkonsription statt.
h. Nachlaßakten (in Württemberg Inventuren und Teilungen, in der Pfalz Ausfauteiakten genannt) enthalten oft auswärtige Erben.
Diese Aufzählung ist beileibe nicht vollständig, und Nachweise von Auswanderungen kann man noch in zahlreichen weiteren Zusammenhängen finden.
In welchen Akten des 19. Jhdts. sind Auswanderungen erwähnt?
Im beginnenden 19. Jhdt. fand ein Übergang von gebundenen Protokollen zu losen Akten statt. Für Auswanderungen wurde nun eine genau festge- legte Prozedur vorgeschrieben, zu der oft ein öffentlicher Gläubigerauf- ruf gehörte, der Nachweis über die Bezahlung der Schulden und die Aus- stellung des Reisepasses. Diese Prozedur oblag dem Oberamt (in Baden Bezirksamt genannt), und die betreffenden Akten finden sich heute in den Kreisarchiven und vor allem in den Staatsarchiven.
Die Zahl der illegalen Auswanderer (die ohne die vorgeschriebene Pro- zedur wegzogen) dürfte vor 1870 etwa 40 % betragen haben. In Württemberg lassen sich nur etwa 25 % aller Auswanderungsfälle anhand der verblei- benden Akten nachweisen, in Baden ist die Quellenlage für die Zeit vor 1845 sehr dürftig, danach recht gut.
Viele der nicht archivalisch belegbaren Auswanderungsfälle lassen sich anhand von Gläubigeraufrufen, Verschollenenaufrufen und anderen amt- lichen Bekanntmachungen in den Zeitungen und Amtsblättern nachweisen. Solche Anzeigen aus dem 19. Jhdt. enthalten oft auch Personen, die schon im 18. Jhdt. weggezogen sind. Der Referent hat bereits zahlreiche sol- cher Zeitungen ausgewertet (Schwäbischer Merkur 1786-1815, Karlsruher Zeitung 1785-1871 sowie regionale badische Zeitungen) und die dort vor- kommenden Auswanderer in eine Datenbank eingegeben.
Im übrigen sind alle im Kapitel 2 genannten Quellengruppen auch im 19. Jhdt. von Nutzen, mit Ausnahme der Amtsrechnungen. Von etwa 1800 bzw. 1848 an entfallen nämlich die Zahlungen von Abzug bzw. Nach- steuer, bereits zuvor war die Entlassung aus der Leibeigenschaft wegge- fallen.
Wie findet man einen unbekannten Herkunftsort?
Die oben genannten Quellen sind in der Regel nach Orten oder Žmtern und chronologisch angeordnet. Wenn man den Herkunftsort eines Vorfahren kennt, kann man darin meist mit begrenztem Aufwand einen oder mehrere Einträge über die Auswanderung finden. Zuerst wird die Herrschaft er- mittelt, zu der der Herkunftsort zur fraglichen Zeit gehörte, danach das Archiv, das die Akten dieser Herrschaft enthält, und in diesem Archiv dann die betreffenden Bestände, in denen Quellen der oben ge- nannten Arten enthalten sind. Wenn das Jahr der Auswanderung bekannt ist, lassen sich die Quellen meist in kurzer Zeit auswerten.
Viel schwieriger und auch häufiger kommt es dagegen vor, daß gerade der Herkunftsort eines Auswanderers gesucht wird. In diesem Fall ist es sinnvoll, erst einmal alle Quellen am Siedlungsort auszuwerten (nicht nur die Kirchenbücher). Eine solche gründliche Arbeit bringt oft an versteckter Stelle einen Hinweis auf den Herkunftsort und fordert in der Regel weniger Zeit als das Herumsuchen in einer Vielzahl ver- meintlicher Ursprungsgebiete.
Wenn solche Bemühungen im Siedlungsgebiet nichts fruchten oder die Quellen dort nicht zugänglich sind, dann bleiben noch eine Reihe von Methoden, die zum gesuchten Herkunftsort führen können oder auch nicht:
a. Bei selteneren Namen ist es stets empfehlenswert, zuerst das geo- graphische Gebiet zu bestimmen, in dem ein solcher Name vorkommt. Wenn zu vermuten ist, das der Auswanderer einer Gruppe von Siedlern angehörte, dann kann man oft auch aus den bekannten Herkunftsorten oder -ländern von Mitauswanderern Schlüsse ziehen.
b. Ein großer Teil der in Archivalien auffindbaren Nachweise zur Aus- wanderung ist bereits in Druck erschienen, unter anderen durch Alfons Pfrenzinger und vor allem durch die unermüdliche Arbeit von Werner Hacker, der zahlreiche Archive von Baden-Württemberg und der Pfalz systematisch durchgearbeitet hat. In solchen Büchern und Artikeln ist, wenn man Glück hat, der gesuchte Herkunftsort zu finden oder oft wenigstens der eines Mitauswanderers, von dem zu vermuten ist, daß er aus der selben Gegend stammt.
c. Einige zusätzliche Nachweise von Auswanderern finden sich in den bei einigen Archiven (z. B. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Generallandes- archiv Karlsruhe) geführten Auswandererkarteien.
d. Von vielen der großen Territorien gibt es Namenslisten aller Haus- halte oder aller Männer ab etwa 16 Jahren. Solche Listen wurden anläßlich der Regierungsübernahme eines neuen Landesherrn angelegt (Huldigungslisten in Baden-Durlach, Baden-Baden, Württemberg, der Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach und anderen Territorien) oder sind in Amtsrechnungen oder Beilagen enthalten, teils auch als eigenständige Steueroder Volkszählungslisten. Die Durchsicht solcher Listen läßt sehr schnell erkennen, an welchen Orten damals Personen mit dem Namen des Auswanderers lebten.
Im übrigen ist der Phantasie des Forschers keine Grenze gesetzt, um im Einzelfall noch weitere Strategien zu ersinnen, mit denen der Herkunftsort eines Auswanderers gefunden werden kann.
Schwierigkeiten bei der Identifikation des Auswanderers.
Der häufigste Fehler des Genealogen ist die Verwechslung von zwei Trägern des gleichen Namens. Dies kann schon bei Forschungen an einem einzigen Ort vorkommen. Umso vorsichtiger muß man sein, wenn man einen aus Schwaben wegziehenden Träger eines Namens mit einem in Ungarn auf- tauchenden Träger desselben Namens identifizieren will. Beim Wegzug ganzer Familien hat man in der Regel genügend Anhaltspunkte: den Namen des Mannes, den Vornamen der Frau und die Namen und zumindest ungefähren Geburtsjahre der Kinder. Sehr schwierig wird es aber bei der Auswanderung von Ledigen, die dann oft unterwegs heirateten und als Ehe- leute in Ungarn ankamen. Anstatt sich hier auf eine fragwürdige Identi- fikation einzulassen, sollte man ehrlicherweise die Frage der Herkunft einfach unbeantwortet lassen. Vielleicht findet sich ja eines Tages ein Beweis für den richtigen Heimatort des Auswanderers.
Abbildung 1: Gerichtssaal im 17. Jhdt. - Aus dem Buch von Wolfgang Helmhard von Hoh- berg: Georgica Curiosa, das ist: umständlicher Bericht, und klarer Un- terricht von dem adelichen Land- und Feld-Leben, auf alle in Teutsch- land übliche Land- und Haus-Wirtschafften gerichtet [usw.] (Nürnberg: Endters 1682 und weitere Ausgaben bis 1716) Band 1 S. 58.
Abbildung 2: Entlassung von Leibeigenen zur Auswanderung nach Ungarn (Aufnahme und Vorlage: Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 555 Band 739 Seite 37, Amtspro- tokoll des Klosters Zwiefalten 17xx-17xx, Verhandlung vom 8. Apr. 1723)
Zell Jacob Crauß ist willens, mit seinem Weib Anna Petnerin in Hungarn zu ziehen, seine ledige zwei Töchtern aber Barbara bei 21 Jahr zu Lauterach bei Niclas Wiest, und Maria 16 Jahr alt bei Johann Koch zu Lauterach Dienstmägd, allhier zu lassen, bittet demnach ihne und sein Weib in Gnaden zu manumittieren. Ist um 10 Kr. samt seinem Weib aus Gnaden entlassen, und ihnen der Manumissionsbrief den 10ten hernach zugestellt worden.
Zell Hans Jörg Crauß will samt seinem Eheweib Maria Flayssin, ohne Kinder, in Hungarn ziehen. Ist den 10ten hernach umb 30 Kr. manumittiert worden.
Abbildung 3: Eintrag über die Zahlung von Nachsteuer in einer Amtsrechnung (Aufnahme und Vorlage: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 302 Band 13636, Rechnung des Oberamts Vaihingen/Enz 1760/61, Blatt 41V, Einnahmen aus Nachsteuer) Besag waisengerichtl. ausgestellter Urkund d. d. 31. Maii 1760 von 10 fl. 47 Kr., welche Anna Barbara, weyl. Johannes Weylers seel. hinterbliebener Wittib, und Catharina, Lorenz Machers Ehe- weib, beed. zu Busdua in den Königreich Ungarn, Stuhlweisenbur- ger Comitats, auf Absterben ihrer Tochter und resp. Schwester Barbarae, einer gebohrnen Dollmetschin an deren zu Ebertingen in Pfleegschafft gestandenem vätterl. Erbguth … 32 fl. 21 Kr. zu 2/6tel erblich angefallen, die d. 14t. Junii d. ai. baar be- zalte 1 fl. 4 Kr. 4 H. (Randbemerkung) Urkund Nro. 40.
Abbildung 4: Staatsanzeiger, 8. Okt. 1856. - Enthält die Bekannmachung bereits erfolgter Auswanderungen (hier aus dem Oberamt Besigheim), Aufrufe an verschiedene abwesende Personen sowie Verschollenenaufrufe (hier durch das Amtsgericht Backnang sowie durch das Oberamtsgericht Ludwigsburg an den 1816 nach Franzfeld im Banat ausgewanderten Johann Georg Niestle aus Bilfingen).
Schrifttum
Im folgenden werden nur die wichtigsten Veröffentlichungen angegeben, eine Auflistung aller zum obigen Thema gehörigen Listen von Auswande- rern, Archivinventaren und Hilfsbüchern würde einen ganzen Band füllen.
Friedrich R. Wollmershäuser: Süddeutsche Auswandererforschung im 18. Jahrhundert. In: Genealogisches Jahrbuch, Band 23 (Neustadt an der Aisch: Degener 1983) S. 193-216. - Übersicht über die Methodik und das bis 1983 erschienene Schrifttum, Beispiele.
Landesarchivdirektion Baden-Württemberg (Hrsg.), Das Land Baden-Württe- berg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. 8 Bände (Stutt- gart: Kohlhammer 1977-1983). - Kurze Beschreibungen der einzelnen Orte und ihrer Geschichte, dadurch einfachstes Hilfsmittel zum Bestimmen der früheren Herrschafts- und Verwaltungszugehörigkeiten.
Alfons Pfrenzinger, Die Mainfränkische Auswanderung nach Ungarn und den österreichischen Erbländern im 18. Jahrhundert (Schriftenreihe der Deut- schen Forschungen in Ungarn)(Wien u. Budapest: Deutsche Forschungen in Ungarn, 1941, Nachdruck Vaihingen/Enz: Melchior 1984). - Auswandererlisten aus Unterfranken und dem nördlichen Baden.
Werner Hacker, Auswanderungen aus dem früheren Hochstift Speyer nach Südosteuropa und Übersee im XVIII. Jahrhundert (Schriften zur Wande- rungsgeschichte der Pfälzer 28)(Kaiserslautern: Heimatstelle Pfalz 1969).
Derselbe, Auswanderungen aus dem Raum der späteren Hohenzollerischen Lande nach Südosteuropa im 17. und 18. Jahrhundert. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 5 (1969) S. 45-230.
Derselbe, Auswanderungen vom Oberen Neckar nach Südosteuropa. (Buch- reihe der Südostdeutschen Historischen Kommission 23)(München: Olden- bourg 1970).
Derselbe, Auswanderungen aus dem südöstlichen Schwarzwald zwischen Hochrhein, Baar und Kinzig (Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission 29)(München: Oldenbourg 1975).
Derselbe, Auswanderungen aus dem nördlichen Bodenseeraum im 17. und 18. Jahrhundert -archivalisch dokumentiert-. (Hegau-Bibliothek 29) (Singen: Hegau-Geschichtsverein 1975).
Derselbe, Auswanderungen aus Oberschwaben (Stuttgart und Aalen: Theiss 1977). Derselbe, Auswanderer aus dem Territorium der Reichstadt Ulm, vor allem im ausgehenden 17. und 18. Jahrhundert. In: Ulm und Oberschwaben 42/43 (1978) S. 161-257.
Derselbe, Auswanderungen aus Baden und dem Breisgau. Obere und mittlere rechtsseitige Oberrheinlande im 18. Jhdt. archivalisch dokumentiert (Stuttgart und Aalen: Theiss 1980). Derselbe, Kurpfälzische Auswanderer vom Unteren Neckar (Stuttgart und Aalen: Theiss 1983).
Derselbe, Auswanderungen aus Rheinpfalz und Saarland im 18. Jahrhundert (Stuttgart: Theiss 1987).
- Hacker's Bücher enthalten die in den Amtsrechungen, Protokollen und weiteren Archivalien der behandelten Gebiete gefundenen Auswanderer, teils nach Südosteuropa, teils nach Amerika und anderen Zielen.
Donauschwäbische Familienkundliche Forschungsblätter. Mitteilungen des Arbeitskreises donauschwäbischer Familienforscher. - Zeitschrift mit genealogischen und historischen Beiträgen sowie Suchanzeigen, neueste Ausgabe Jg. 19 Folge 8 (Dez. 1993).












